Angehörige unterstützen, Entlastungsangebote flexibel ermöglichen – Stellungnahme der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zum 2. Bevölkerungsschutzgesetz
27. April 2020 NewsBerlin. 75 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zu Hause durch Angehörige, Freunde und Nachbarn versorgt. Dies trifft auch auf rund zwei Drittel aller Demenzerkrankten zu. Bisher findet ihre Situation in der öffentlichen Diskussion sowie in der Gesetzgebung zur Corona-Pandemie kaum Berücksichtigung. In den nächsten Tagen soll im Bundeskabinett das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ auf den Weg gebracht werden. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) begrüßt grundsätzlich die darin getroffenen Regelungen zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen und Anbietern von Entlastungsangeboten. Diese Maßnahmen sind aus Sicht der DAlzG allerdings nicht ausreichend und müssen erweitert werden.