Ab August 2025 können bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) wieder Zuschüsse für Umbauten beantragt werden, wenn diese aufgrund einer Mobilitätseinschränkung nötig sind. Die Förderhöchstbeträge wurden jedoch gesenkt:
Statt bisher 8.000 € gibt es nun höchstens 4.000 €. Für barrierefreien Wohnraum für Rollstuhlfahrende gab es bis zu 20.000 €, jetzt sind es maximal 10.000 €. Mit dieser Anpassung sollen mehr Haushalte von den Fördermitteln profitieren.
Ab sofort sind Beratung und Antragstellung in Papierform bei der SAB wieder möglich.
Über das Online-Portal geht es erst ab dem 03.09.2025.
Wichtig: Stellen Sie erst den Antrag und warten dann auf die Bestätigung der zuständigen Beratungsstelle, bevor Sie mit den Umbauarbeiten beginnen oder Handwerker beauftragen. Die Beratungsstelle prüft zunächst, ob eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt.
Dieser Beitrag beruht auf einer Mittelung der SAB.
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