Pflege Landesinitiative Demenz Sachsen e.V.

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Änderungen zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI

12. Oktober 2021 News

Gerne informieren wir Sie in diesem Artikel über positive Änderungen bezüglich der regionalen Netzwerkförderung nach § 45c Abs. 9 SGB XI. Mit Hilfe dieser Förderung wurden den vergangenen Jahren bundesweit zahlreiche regionale Netzwerke im Bereich Pflege und Demenz aufgebaut. Vielleicht ist diese Förderung auch für Sie interessant, um lokale Netzwerkstrukturen auf-/auszubauen oder zu verstetigen.  

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) baut der Gesetzgeber diese Fördermöglichkeit aus.

Ab 2022 können je Kreis oder kreisfreier Stadt zwei regionale Netzwerke und je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500.000 Einwohnern bis zu vier regionale Netzwerke gefördert werden. In den Stadtstaaten (die nur aus einer kreisfreien Stadt bestehen) können pro Bezirk zwei regionale Netzwerke gefördert werden. Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 20.000 Euro auf 25.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Für mehr Transparenz müssen die Landesverbände der Pflegekassen eine Übersicht über die in ihrem Zuständigkeitsbereich geförderten regionalen Netzwerke auf einer eigenen Internetseite veröffentlichen.

Das vollständige Gesetz finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz.html

Die Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI wird von den jeweiligen Pflegekassen auf Landesebene geregelt. Weiterführende Informationen, die Antragsformulare und Kontakte der zuständigen Ansprechpartner gibt es bei den Landesverbänden der Pflegekassen.

Text: Rahel Müller-Naveau (BAGSO)

 


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